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Vormoos vor 100 Jahren -
rauhe Sitten prägten das Dorf- und Zechenleben
(Sonntag, 15. Jänner 2012)

Im Rahmen von Recherchen rund um unsere Heimat sind wir kürzlich auf einen Bericht in der "Neuen Warte am Inn" (13. März 1914, Seite 7) gestoßen, der Einblicke in das Zechleben vor rund 100 Jahren bietet. Vormoos Online bedankt sich bei Herrn Gottfried Wengler (ehem. Amtsleiter, Ostermiething) für die Unterstützung.

"Am Samstag den 30. November 1913 kam mit mehreren Burschen auch der Beschuldigte Georg Patsch in das Weilbuchner’sche Gasthaus in Vormoos, wo unter anderen Gästen auch der Knecht Webersberger und Anton Huber anwesend waren. Der Beschuldigte ging auf den Tisch zu, wo Webersberger war und setzte sich auch zu ihm hin, obwohl dieselben aufeinander nicht gut zu sprechen sind. Webersberger sagte auch, er sollte von seinem Tisch weggehen, da er mit ihm nichts zu tun haben wolle. Aus diesem Anlasse kamen die beiden in einen Wortwechsel, in den sich auch Anton Huber einmengte, der aber vom Gastwirte wieder beigelegt wurde. Gegen Mitternacht verließ Georg Patsch mit seinen Zechkameraden das Gasthaus und begab sich auf den Heimweg. Aber schon außerhalb des Stalles des Wirtsanwesens seien gegen ihn Scheiter geworfen worden, worauf er aus seinem Revolver zwei Schreckschüsse abgab. Auf diese Schüsse flüchteten die Burschen in den Hof, wohin ihnen der Beschuldigte mit seinen Kameraden folgte. Anton Huber, welcher ebenfalls schon auf dem Heimwege begriffen war, musste natürlich auch sehen, was hier vorgeht, kehrt in den Hof zurück und ging, nach Angabe des Beschuldigten mit einem Holzscheit bewaffnet auf ihn zu. Huber habe dann einen Schlag gegen Georg Patsch geführt, worauf dieser auf zwei Schritte Entfernung mit den Worten: „Lump, lausiger, haben wir dich jetzt!“ einen Schuss gegen dessen Kopf abgab. Auf den am Boden liegenden Huber habe der Beschuldigte noch einen Schuss abgefeuert, wodurch er außer der schweren Verletzung am Kopfe einen Streifschuss an der Nase davontrug.

Der als Zeuge einvernommene beschädigte Anton Huber sagte aus: Nachdem er die Schüsse hörte, wollte er durch die Hoftür in das Gasthaus zurück: Die im Hofe ebenfalls anwesenden Zechkameraden des Beschuldigten hätten ihm aber Bierfässer unter die Füße geworfen, wodurch er zu Falle kam. Aus nächster Nähe habe nun Georg Patsch gegen ihn zwei Schüsse auf den Kopf abgegeben. Nicht genug mit dem habe ihm der Knecht Mitterbauer mit einem Ochsenziemer 3 – 4 wuchtige Hiebe über den Rücken versetzt. Huber behauptet, dass er gegen den Beschuldigten nicht geschlagen habe. Die leichte Verletzung desselben am Kopfe dürfte wahrscheinlich vom Scheiterwerfen herrühren. Huber, welcher ganz besinnungslos war, wurde nachher von den sich versteckt gehaltenen Burschen verbunden und heimgeführt. Die Kugel, welche den Schädelknochen zertrümmerte und in das Hirn eindrang, musste ihm auf operativen Wege im St. Johannsspital in Salzburg entfernt werden.

Zeuge Gimelsberger, Holzarbeiter, sagt ebenfalls im Sinne der Anklage aus. Doch behauptet er, dass Huber etwas in den Händen hatte; ob dieser auf Georg Patsch auch damit zugeschlagen habe, könne er nicht sagen, da es finster war.
Auf Grund der durchgeführten Hauptverhandlung wurde Georg Patsch der ihm zur Last gelegten Tat schuldig erkannt und zu 15 Monaten schweren Kerker, verschärft mit einem Fasttag monatlich, verurteilt. Mit den vom Privatvertreter Dr. Mark beantragten Ersatzansprüchen Anton Hubers, und zwar Spitalkosten, Transportkosten, 180 Kronen Verdienstentgang und 600 Kronen Schmerzensgeld wurde dieser auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Georg Patsch hält sich die gesetzliche Bedenkzeit vor.

Rauhe Sitten - vor 100 Jahren in Vormoos!

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